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ESTA: Fehler im Antrag vermeiden und Ablehnung umgehen

Es kling so einfach: Wer in die USA einreisen will, kann über das ESTA-Verfahren unkompliziert und innerhalb kürzester Zeit die Bestätigung online erhalten. Einfach Antrag stellen, absenden und die offizielle Freigabe abwarten. Doch so einfach wie es klingt, ist es in der Praxis nicht immer. Der Beitrag klärt, wie sich Hindernisse im Vorfeld umgehen lassen, um Probleme bei der Einreise zu vermeiden.

Der Antrag auf Einreise in die USA lässt online stellen

Bevor es nach Amerika und zum Beispiel in den Big Apple geht, müssen umfangreiche Vorbereitungen getroffen werden. Wenn du als deutscher Tourist in die USA einreisen willst, stellst du in der Regel über das Electronic System for Travel Authorization – kurz ESTA genannt – einen Einreiseantrag. Die Antragstellung erfolgt online und berechtigt dich zu einem Aufenthalt von 90 Tagen in den USA. Du kannst vorab prüfen, ob der  unkomplizierte Weg über ESTA  für dich in Frage kommt. Falls ja, erhältst du die nötigen Unterlagen für die Anreise nach Antragstellung per E-Mail zum Ausdrucken oder du kannst die ESTA-Bestätigung direkt mit deinem Handy am Flughafen vorlegen. Alle Details zum ESTA-Antrag, zum Ablauf und den benötigten Informationen finden sich online. Damit sollte es eigentlich kein Problem sein, einen Antrag erfolgreich zu stellen. Dennoch kursieren Horrorgeschichten über unbescholtene Bürger, die scheinbar aus unerklärlichen Gründen eine Ablehnung erhalten und nicht einreisen dürfen.

Welche Gründe führen zu Problemen und wie lassen sich diese ausschalten?

Um keine Ablehnung zu riskieren, sollte der Antrag sehr sorgfältig ausgefüllt und vor dem Versand auf Richtigkeit geprüft werden. Zu den Gründen, die am häufigsten zur Ablehnung führen, gehören nämlich fehlerhafte Angaben im Antrag.

  • Falsche Reisepassnummer: Wenn du hier Fehler machst, wird ohne weitere Diskussion abgelehnt.
  • Der Reisepasst ist nicht biometrisch. Um einreisen zu dürfen muss das Legitimationsdokument biometrisch sein, das heißt, dass es einen elektronischen Chip enthält, auf dem die persönlichen Informationen über Geburtsnamen, -datum und -ort sowie Staatsbürgerschaft und Geschlecht gespeichert sind. Außerdem ist eine elektronische Version des Passfotos auf dem Chip hinterlegt. Weitere Details zum biometrischen Reisepass sind beim Auswärtigen Amt und bei den zuständigen Meldebehörden zu finden. Auf den Seiten des Bundesinnenministeriums findest du darüber hinaus weitere wichtige Informationen zum Reisepass.
  • Inkorrektes Beantworten der Fragen im Antrag führt ebenfalls zur Ablehnung. Hier lauern Risiken:
    • Du musst bestätigen, dass du die am Anfang des Registrierungsprozesses stehende Verzichtsleistung verstehst und damit einverstanden bist. Weigerst du dich, wird der Antrag abgelehnt.
    • Wie oben bereits erwähnt müssen die Angaben aus dem Pass absolut fehlerfrei in das Formular übertragen werden. Es darf überhaupt keine Differenzen geben. Wer keinen Vornamen hat – das kommt zum Beispiel in arabischen Kulturen vor – trägt in das entsprechende Feld die Abkürzung FNU ein. Die Abkürzung steht für „forename unkonwn“. Wer mehrere Vornamen hat, kann dafür ein zweites Feld generieren und diese entsprechend eintragen. Die weiteren Daten zur Passnummer, Identitätsnummer, Ausstellungland etc. sind ebenfalls fehlerfrei zu ergänzen. Falls in der Passnummer ein O (Buchstabe) bzw. eine 0 (Zahl) vorkommt und Unsicherheit besteht, ob es sich nun um den Buchstaben oder die Zahl handelt, dann hilft dieser Hinweis: Es gibt keine Vokale in deutschen Reisepässen! Es handelt sich immer um die Zahl Null. Ebenfalls aus Gründen der maschinellen Erkennung und der damit verbundenen Verwechslungsgefahr verzichten deutsche Reisepässe auf die Buchstaben B, D, Q und S.
    • Die folgenden Fragen zu vormalig ausgestellten Reisepässen und zur Staatsbürgerschaft aktuell und vormals sind ebenfalls wahrheitsgemäß auszufüllen. Falls die Angaben unwahr sind, droht die Ablehnung.
    • Bei der Frage zu Kontaktinformationen ist in jedem Fall die eigene Privatadresse anzugeben, andernfalls wird der Antrag abgelehnt. Die E-Mail-Adresse aber darf von jemand anderem sein.
Der Antrag sollte sorgfältig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden.
Fehler und festgestellte Falschangaben führen zur Ablehung.

Politische Gesinnung, Gesundheit und kriminelle Absichten

Bisher ging es um Daten und Fakten, die sich anhand von Dokumenten relativ unkompliziert überprüfen lassen. Danach folgt ein Teil, der sich mit deinen Absichten und Hintergründen sowie gesundheitlichen Umständen befasst. Es ist davon auszugehen, dass ein einziges JA bei der Beantwortung der diesbezüglichen Fragen zu einer Ablehnung führt. Inhaltlich geht es dabei um die folgenden Sachverhalte:

  • Drogenmissbrauch
  • Straffälligkeit
  • Terroranschläge, Spionage, Sabotage
  • Visum-Betrug
  • Überschreiten der genehmigten Aufenthaltsdauer in den USA in der Vergangenheit
  • Arbeitsabsicht in den USA
  • Aufenthalte in Syrien, Libyen, Somalia, Jemen, Iran, Irak oder Sudan
  • Ansteckende Krankheiten

Was den Punkt „ansteckende Krankheiten angeht“, kann es leicht zu Missverständnissen kommen. Wenn ein heute 40-jähriger Mann einreisen will und in jungen Jahren Haschisch geraucht hat, ist das kein Grund die Frage nach Drogenmissbrauch mit JA zu beantworten. Auch eine Grippe, eine körperliche Behinderung oder andere Gebrechen, die nicht ansteckend und nicht tödlich sind, gelten als unkritisch. In diesem Fall kannst du mit ruhigem Gewissen ein NEIN auf die Frage nach körperlichen Gebrechen ankreuzen.

Prüfen, bezahlen und abwarten

Sind alle Fragen richtig beantwortet bzw. gibt keine gegebene Antwort Anlass zu einer weiteren Überprüfung, musst du nach dem elektronischen Versand des Antrags und der obligatorischen Bezahlung der Gebühr nur noch abwarten. Übrigens: Ohne Vorab-Bezahlung hast du keine Chance auf Bewilligung. Dein Antrag wird dann nämlich gar nicht entgegengenommen. Doch sobald der Antrag in den Vereinigten Staaten vorliegt, geht es ganz schnell. Oft wird bereits innerhalb von 72 Stunden eine Entscheidung getroffen. Fällt dies positiv aus, steht der Einreise in die USA nur noch die Einreisebehörde am Ziel im Wege. Diese entscheidet endgültig darüber, ob du aus dem Flughafengebäude tatsächlich amerikanischen Boden betreten darfst.

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