Als Reiseblogger Geld verdienen: Tipps für die ersten Schritte in die Selbstständigkeit

Um die Welt reisen und dabei Geld verdienen – diesen Traum verwirklichen jedes Jahr tausende digitale Nomaden. Sie packen den Laptop in den Rucksack und schreiben Berichte über Orte, die die meisten Menschen niemals sehen werden. Wenn du in Deutschland gemeldet bist, ergeben sich für dich einige steuerliche Verpflichtungen. Ab wann musst du deine Geschäftstätigkeit anmelden und was ist zu beachten? Der Beitrag gibt einen Überblick über die ersten Schritte in die Selbstständigkeit als Reiseblogger.

Ab wann ist eine Tätigkeit als Reiseblogger meldepflichtig?

Die Antwort ist ganz einfach: sofort. Das deutsche Steuerrecht gibt vor, dass jeder Steuerbürger eine Tätigkeit anmelden muss, wenn Gewinnerzielungsabsichten vorliegen. Für dich heißt das, sobald du Berichte verfasst, um sie zu verkaufen oder über deinen Blog mittels Werbung oder über andere gewinnorientierte Methoden Geld verdienen willst, musst du dich beim Finanzamt und bei anderen Behörden melden.

Freiberufler oder Gewerbetreibender?

Ob deine Tätigkeit als freiberuflich oder gewerblich einzustufen ist, hat weitreichende steuerliche Konsequenzen. Freiberufler haben andere Meldepflichten zu erfüllen als Gewerbetreibende. Zunächst gilt es also festzustellen, welcher Art deine Tätigkeit ist.

Oft herrscht Unklarheit über die Abgrenzung von Freiberuflern und Gewerbetreibenden. Es hängt unter anderem damit zusammen, dass freie Mitarbeiter im Volksmund fälschlicherweise als Freiberufler bezeichnet werden. Auch Gewerbetreibende können als freie Mitarbeiter tätig sein.  Der steuerliche Status „freiberuflich“ oder „gewerblich“ spielt dabei keine Rolle. Ausschlaggebend für die Einstufung als Freiberufler oder Gewerbetreibender ist stets der Inhalt der Tätigkeit.

Freiberufler

Typische Freiberufler werden in §18 Einkommensteuergesetz aufgelistet. Man bezeichnet die Liste auch als „Liste der Katalogberufe“. Die dort aufgeführten freien Berufe sind nicht als abschließend zu verstehen. Mit Blick auf die Tätigkeit von Reisebloggern könnte die Einstufung in die Kategorie der informationsvermittelnden Berufe bzw. der Kulturberufe greifen. Hierunter fallen unter anderem

  • Journalisten
  • Bildberichterstatter
  • Dolmetscher
  • Übersetzer
  • Künstler
  • Schriftsteller
  • vergleichbare Berufe

Das Wesen eines freien Berufs ist, dass auf Grundlage einer besonderen beruflichen Qualifikation oder einer schöpferischen bzw. künstlerischen Begabung gearbeitet wird. Freiberufler üben ihre Tätigkeit persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig aus. Wenn das auf deine Tätigkeit als Reiseblogger zutrifft, dann bist du Freiberufler. Das gilt zum Beispiel dann, wenn du kreative Texte erstellst oder Fotoreportagen aus deinen eigenen Urlaubsfotos machst. Eine Checkliste zur Feststellung, ob du Freiberufler bist oder nicht, hält das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bereit.

Gewerbetreibende

Zu den gewerblichen Tätigkeiten gehören einfachere Dienstleistungen. Zum Beispiel sind handwerkliche Berufe typischerweise als Gewerbebetrieb einzustufen. Gewerblich ist aber auch der Verkauf von (digitalen) Produkten und die Vermittlung von Lieferungen und Leistungen.

  • Falls du zum Beispiel Anzeigen auf deinem Blog schaltest und dadurch Geld verdienst, handelt es sich da um eine gewerbliche Tätigkeit.
  • Wenn du auf deinem Blog für Produkte wirbst und beispielsweise in deinen Texten oder Videos gegen Provision auf andere Verkaufsseiten verweist, bist du ebenfalls gewerblich tätig.

Solltest du unsicher sein, in welche Kategorie deine Tätigkeit einzustufen ist, setzte dich mit deinem zuständigen Finanzamt in Verbindung. Es handelt sich dabei stets um das Wohnsitzfinanzamt in Deutschland. Dieses befindet sich an dem Ort, wo dein Wohnsitz gemeldet ist, während du als Reiseblogger in der Welt unterwegs bist.

Steuerliche Konsequenzen der Einstufung als Gewerbetreibender oder Freiberufler

Die Einstufung als Freiberufler führt dazu, dass keine Gewerbesteuer zu zahlen ist. Die jährliche Gewerbesteuererklärung und die damit verbundenen Vorauszahlungen fallen weg.

Ist die Tätigkeit aber gewerblich, droht die Gewerbesteuerpflicht. Gewerbesteuer wird aber erst fällig, wenn dein Gewinn über 24.500 € pro Jahr liegt. Viele Reiseblogger erreichen diese Gewinnzone nicht. Sie arbeiten in den Grenzen der steuerlichen Kleinunternehmerregelung. Die Kleinunternehmerregelung kann von Freiberuflern und Gewerbetreibenden angewendet werden. Es handelt sich hierbei um eine steuerliche Ausnahmeregelung, bei der keine Umsatzsteuer auf der Rechnung auszuweisen ist und somit keine regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldung eingereicht werden muss.

Du solltest dich über die Kleinunternehmerregelung gründlich informieren und prüfen, ob du die Option nutzen kannst und willst. Sie erspart dir einige bürokratische Hürden und verschafft steuerliche Vereinfachungen. So dürfen Kleinunternehmern zum Beispiel eine einfache Einnahmeüberschuss Rechnung (EÜR) erstellen und sind von den Verpflichtungen der doppelten Buchführung befreit.

Bevor es sich entspannt arbeiten lässt, sind einige Formalitäten zu erledigen

Freiberuflich bloggen: Meldepflichten und Behördengänge im Überblick

Die folgende Auflistung zeigt die notwendigen Schritte, die Freiberufler, die alleine arbeiten, bezüglich der Meldepflichten und Behördengänge erledigen müssen. 

  1. Die Anmeldung beim Finanzamt: Ein formloses Schreiben an das zuständige Finanzamt reicht aus. Das Finanzamt sendet daraufhin einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu. Der gesamte Anmeldungsprozess lässt sich in der Regel online erledigen. In diesem Fragebogen ist auch anzukreuzen, ob die Kleinunternehmerregelung angewendet werden soll oder nicht.
  2. Freiberufler müssen sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. Um zu klären, welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, gibt die kostenlose Infoline der gesetzlichen Unfallversicherung unter 0800/6050404 Auskunft.
  3. Freiberufler müssen sich krankenversichern. Da bloggen als künstlerische Tätigkeit eingestuft werden kann, solltest du prüfen, ob du die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft bei der Künstlersozialkasse (KSK) erfüllst. Die KSK übernimmt einen Teil der Krankenversicherungskosten.

Gewerblicher Blog als Einnahmequelle: Meldepflichten und Behördengänge

Falls du den Blog nutzt, um gewerbliche Einnahmen erzielen wie zum Beispiel aus Werbung oder aus der Vermittlungsprovisionen, kommen die folgenden Meldepflichten und Behördengänge auf dich zu:

  1. Die Anmeldung des Gewerbes erfolgt bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde. Nicht immer ist die Anmeldung online möglich. Du solltest dich deshalb darum kümmern, bevor du zu deiner nächsten großen Reise zum Beispiel nach Indien oder Südamerika aufbrichst.
  2. Genauso wie bei Freiberuflern ist die Anmeldung beim Finanzamt und bei der zuständigen Berufsgenossenschaft zu erledigen.
  3. Für Gewerbetreibende ist die Mitgliedschaft bei einer IHK Pflicht. Das löst auch regelmäßige Beiträge aus. Die Höhe der Beiträge orientiert sich am Umsatz und an der Rechtsform. Falls du als Einzelunternehmer tätig bist zahlst du weniger, als wenn du beispielsweise in der Rechtsform einer UG oder GmbH firmierst.

Zeit einplanen und Belege sammeln

Bis alle behördlichen und steuerlichen Pflichten erledigt sind, vergeht einige Zeit. Zum Beispiel kann es unter Umständen bis zu drei Monate dauern, bis das Finanzamt die Steuernummer erteilt. Du solltest dich deshalb rechtzeitig um alle organisatorischen und steuerlichen sowie rechtlichen Angelegenheiten kümmern. Dann kannst du von unterwegs entspannt arbeiten und Geld für deine Reisen verdienen.

Bilder:

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Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay