Risikogebiet als Urlaubsziel: Greift die Reiserücktrittsversicherung?

Seit Anfang 2020 hat Corona unser Leben fest im Griff. Viele haben im letzten Jahr auf eine Urlaubsreise verzichtet, in diesem Jahr sah es im Sommer schon ein wenig besser aus. Doch steigt die Zahl der Infizierten in nie dagewesene Höhen. Auch andere Länder stehen vor einer vierten Welle oder sind mittendrin. Für Reisende bedeutet das, dass sich Regelungen und Hinweise ständig ändern. Gilt heute noch ein Reiseland als sicher, kann es morgen schon als Hochrisikogebiet eingestuft werden.

Alle, die eine Reise planen und buchen möchten, sollten sich informieren, wann eine Reiserücktrittsversicherung greift – und wann nicht.

Was ist eine Reiserücktrittsversicherung?

Zunächst kurz eine Erläuterung, was eine Reiserücktrittsversicherung ist: Diese Versicherung wird vor Antritt der Reise abgeschlossen. Sie erstattet die Stornokosten, wenn der Urlauber in spe seine Reise nicht antreten kann. Wichtig für die Kostenerstattung ist, dass der Grund, warum die Reise nicht angetreten wird, zu den versicherten Gründen gehört. Das können zum Beispiel eine schwere Krankheit oder auch ein Arbeitsplatzwechsel sein.

Wer viel unterwegs ist und mehrmals im Jahr verreist, sollte über eine Kreditkarte mit Reiserücktrittsversicherung nachdenken. So ist man vor den finanziellen Folgen, die ein Reiserücktritt mit sich bringt, geschützt und kann sich unter Umständen Gebühren beim Bargeldabheben sparen. Verschiedene aktuelle Angebote werden zum Beispiel auf kreditkarte24.de verglichen.

Risikogebiet während der Buchung

War dein Urlaubsziel bereits bei der Buchung ein Risikogebiet und du möchtest deinen Urlaub nun doch nicht antreten, erhältst du in der Regel von der Versicherung keine Stornokosten erstattet. Viele Versicherer schließen diesen Versicherungsfall in ihren Versicherungsbedingungen aus.

Enthält deine Reiserücktrittsversicherung eine sogenannte Pandemieklausel und du möchtest wegen hoher Inzidenzen zurücktreten, greift die Versicherung ebenfalls nicht. Die WHO hat im März 2020 Covid-19 als pandemische Infektionskrankheit eingestuft. Damit greift diese Klausel die Krankheiten, die von der WHO als Pandemie eingestuft werden, vom Versicherungsschutz ausschließen.

Risikogebiet zum Reiseantritt

Seit Anfang 2020 stellen sich jetzt viele die Frage, ob die Reiserücktrittsversicherung auch greift, wenn der Urlaubsort zwischen Buchung und Antritt der Reise zum Risikogebiet bzw. Hochrisikogebiet erklärt wird. In der Regel ist eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ein Indiz dafür, dass eine Reise erheblich beeinträchtigt sein kann und kann als Rücktrittsgrund reichen.

Wir empfehlen jedem, der seine Urlaubsreise mit einer Reiserücktrittsversicherung absichern will, beim Versicherer nachzufragen, welche Bedingungen in Bezug auf Corona gelten.

Das Auswärtige Amt hat aktuelle Reisewarnungen hier online gestellt.

Reiseschutz, der Corona enthält

Natürlich haben Versicherer mittlerweile nachgezogen und bieten Versicherungen an, die Corona als Rücktrittsgrund miteinschließen. Diese Klauseln sind entweder in der Reiserücktrittsversicherung enthalten oder es ist möglich, eine separate Corona-Reiseversicherung abzuschließen. Auch hier hilft Nachfragen, wenn du dir unsicher bist.

Reisen ins Risikogebiet

Wir sehnen uns nach Sonne, Strand und Meer – oder nach Skipisten, Après-Ski und Almhütten – oder nach Straßenschluchten, Wolkenkratzern und Shoppingcentern. Egal, welchen Urlaub du ganz dringend machen möchtest: Es kann sein, dass es aufgrund von Corona zu Beeinträchtigungen am Reiseziel kommt. Das kann eine Maskenpflicht am Strand sein oder Restaurants sind geschlossen oder Theater zugesperrt. Informiere dich daher vor der Buchung, welche Beschränkungen es vor Ort gibt und buche nicht zu weit im Voraus.

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