Urlaub auf Krankenschein – So vermeidet man Ärger

Wer verbringt seine Zeit nicht viel lieber im Urlaub an einem schönen Strand oder beim Sightseeing in einer spannenden Stadt, als auf der Arbeit. Sich einfach krank zu melden, um ein paar Tage Auszeit genießen zu können, ist jedoch nicht der richtige Weg. Dennoch kann es auch passieren, dass man während einer Reise krank wird. Welche Auswirkungen hat dies auf den Urlaubsanspruch? Und was muss hier beachtet werden?

Wissenswertes für den Arbeitnehmer

Natürlich ist es nicht unwahrscheinlich, dass Arbeitnehmer im Urlaub oder auch kurz vor oder kurz danach tatsächlich erkranken. Um aber zu verhindern, dass der Arbeitgeber einen Trick vermutet, sollte man direkt ein Attest von einem Arzt vorlegen. Je nach Arbeitsstelle kann das erst am dritten Tag der Krankheit nötig sein. Häufig ist es aber sinnvoll, schon am ersten Tag der Beschwerden zum Arzt zu gehen. Die offizielle Krankschreibung sorgt dann dafür, dass alle misstrauischen Vermutungen direkt aus dem Weg geräumt sind.

Wer in seinem Urlaub krank wird, kann sich je nach Situation und je nach Krankheit die verpassten Urlaubstage für eine andere Gelegenheit aufheben. Auch hier gilt es, den Chef so schnell wie möglich über die Situation zu informieren. Ein leichtes Unwohlsein reicht dabei nicht. Wer aber nachweisen kann, dass er sich das Bein gebrochen hat oder wirklich mehrere Tage lang im Bett liegen musste, hat gute Chancen drauf, den Urlaubsanspruch weiterhin zu behalten. Je ehrlicher und zeitnaher die Kommunikation mit dem Chef erfolgt, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass dieser sich verständnisvoll zeigt.

Bei Attesten aus dem Ausland ist es wichtig, dass diese ebenfalls am ersten Tag der Krankheit ausgestellt wurden. Sie sollten nicht nur die Krankheit erwähnen, sondern auch erklären, inwiefern diese zur Arbeitsunfähigkeit führt. Ein ausführliches Attest aus dem Ausland hat bessere Chancen, die strengen deutschen Bestimmungen der Nachweispflicht zu erfüllen.

So dürfen sich Arbeitgeber gegen Blaumacher wehren

Ein ärztliches Attest dient zunächst einmal dem Schutz des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers gleichermaßen. Mit einem solchen Dokument wird letztlich der gesetzlichen Anzeige- und Nachweispflicht genüge getan. Gelegentlich jedoch wird dies leider von dem einen oder anderen Angestellten auf zweifelhafte Art zweckentfremdet.

Gerade, wenn es sich um „Wiederholungstäter“ handelt, die immer kurz vor oder kurz nach ihren Urlaubstagen krank werden, haben misstrauische Arbeitgeber die Möglichkeit, einen Detektiv einzuschalten. Mithilfe einer Detektivkanzlei auf Mallorca ist es unkompliziert und diskret möglich, herauszufinden, wann der Mitarbeiter wirklich auf der Insel ankommt und was er dort tut. So hat der Chef die benötigten Beweise, falls er sich dazu entscheidet, eine Kündigung auszusprechen.

Arbeitsrechtliche Konsequenzen

Normalerweise würde der Arbeitgeber aber zunächst eine Abmahnung aussprechen oder verschicken, wenn er den Arbeitnehmer dabei ertappt, den Urlaub durch Krankenschein zu verlängern. Beim ersten Mal haben die meisten Arbeitnehmer für gewöhnlich noch keine allzu strengen Konsequenzen zu befürchten. Vermutlich ist ihre Situation sogar verständlich oder der Arbeitgeber war schon einmal in einer vergleichbaren Lage.

Dennoch ist es nicht in Ordnung, die Urlaubstage durch Krankmeldungen zu verlängern. Als Chef sollte man es seinem Team daher klarmachen, dass man es nicht toleriert, wenn sie den Urlaub auf Krankenschein in Anspruch nehmen möchten. Dabei ist es wichtig, deutlich aufzulisten, was die möglichen Konsequenzen sind. Normalerweise ist das die Abmahnung. Aber es kann auch sein, dass den Arbeitnehmer strafrechtliche Konsequenzen erwarten:

Bei Vorlage eines falschen oder gefälschten Gesundheitszeugnisses beispielsweise drohen empfindliche Strafen. Auch, wenn ein Arzt das Attest ausgestellt hat, der Chef oder ein beauftragter Experte aber nachweisen kann, dass dieses falsch war, besteht ein Tatbestand, der der Urkundenfälschung ähnelt. Je nachdem, wie streng der Arbeitgeber ist, kann er auch dafür sorgen, dass es Konsequenzen für den Arzt gibt.

Arbeiten wie im Urlaub

Mit etwas Glück und Geschick ist es überhaupt nicht notwendig, sich zusätzliche Urlaubstage zu erschleichen. Je nach Branche und Unternehmen ist für die Arbeitstätigkeit lediglich ein Laptop und ein funktionierender Internet- und/oder Telefonanschluss notwendig. Dann kann im Prinzip von jedem beliebigen Ort der Welt aus gearbeitet werden. Statt vom Home-Office aus beispielsweise auch in einem südlicheren Land mit traumhaftem Ausblick auf das Meer oder die Berge.

Ein Städtetrip übers Wochenende könnte noch über mehrere Tage ausgedehnt werden. Nach getaner Arbeit tagsüber lässt sich der Ort nach Feierabend weiter erkunden. Wenn der Arbeitnehmer seine Arbeit pünktlich, gründlich und komplett vom Hotel oder auch vom Strand aus erledigt, aber, hat der Chef meistens keinen Grund zur Beanstandung.

Wer häufig von Fernweh geplagt wird, kann sich darüber informieren und mit seinem Arbeitgeber sprechen. Zudem ist wichtig, sich von der Personalabteilung darüber informieren zu lassen, wie die Versicherungssituation aussieht, falls es zu Unfällen im Home-Office oder an einem anderen Arbeitsort kommt.

Fazit

Der beste Weg bei einer Krankheit im Urlaub ist, frühzeitig einen Arzt zu konsultieren, das Attest weiterzureichen und den Arbeitgeber zusätzlich zu kontaktieren. Zudem kann dann geklärt werden, ob die Krankheitstage nochmals als Urlaubstage gutgeschrieben werden.

Ein fairer Umgang mit den Mitarbeitern ist für Chefs der beste Weg, um zu verhindern, dass eine Krankheit vorgeschoben wird. Sie sollten ihren Arbeitnehmern das Gefühl geben, dass sie immer zu ihm kommen können. Wenn beispielsweise der Flug zwei Tage vor Urlaubsbeginn deutlich günstiger ist, lässt der Chef vielleicht mit sich reden, wenn der Arbeitnehmer einen guten Plan vorlegen kann, wie er die verpasste Arbeit aufholt. Gegebenenfalls kann die Arbeit vom Laptop aus erledigt werden, sodass Arbeitnehmer auch vom Urlaub aus ihre aktuelle Aufgabe beenden können. Eine Win-Win-Situation ist das Ziel!

Bilderquellen:

  • Oben: Pixabay.com / users/photomix-company-1546875/
  • Strand und Hängematte: unsplash.com, © Melissa Popanicic