Flugverspätungen & Co. – Das sind deine Rechte

Wer hat das nicht schon einmal erlebt: Du selbst bist rechtzeitig zum Flughafen gefahren und trotzdem zu spät, da das Flugzeug verspätet gelandet ist. Gerade gegen Abend ist es keine Seltenheit, dass sich die Verspätungen, die im Laufe des Tages aufgetreten sind, aufsummieren. Wer von Flugverspätungen betroffen ist, muss sich nicht ärgern.

Entschädigung bei Flugverspätungen

Die EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 sichert Betroffenen eine Entschädigung zu, wenn das Flugzeug verspätet gelandet ist.

  • Ab 2 Stunden Verspätung: Airline muss Snacks und Getränke bereitstellen
  • Ab 3 Stunden Verspätung: Reisender hat Anspruch auf eine Entschädigung

Die Entschädigung, die dir als Passagier zusteht, ist nach Fluglänge gestaffelt:

  • 250 Euro bei Flügen bis 1.500 Kilometern
  • 400 Euro bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern
  • 600 Euro bei Flügen ab 3.500 Kilometern

Für die Berechnung der Zeit gilt die Abweichung bei der Ankunft, nicht die Zeit des ursprünglich geplanten Abfluges. Reisende sollten die Flugverspätung so genau wie möglich dokumentieren. Zur Dokumentation kannst du:

  • Verspätete Ankunft vom Flugpersonal schriftlich bestätigen lassen
  • Kontaktdaten mit anderen betroffenen Flugästen austauschen
  • Anzeigetafeln auf dem Flughafen fotografieren, auf denen die Verspätung zu sehen ist
  • Quittungen für Hotelübernachtungen, Essen und Trinken aufbewahren

Bei außergewöhnlichen Umständen wie einem Streik oder bei schlechtem Wetter kann es sein, dass du als Fluggast keine Entschädigung bekommst. Aber auch bei berechtigten Ansprüchen ist es keine Seltenheit, dass Fluggesellschaften diese nicht anerkennen wollen. Wer keine Zeit oder auch nicht die Nerven für die Auseinandersetzung mit der Airline hat oder sich auch unsicher ist, ob ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt oder nicht, schaltet Spezialisten wie flugrecht.de ein. Sie kümmern sich um den Papierkram und bekommen nur im Erfolgsfall eine Provision.

Übrigens: Ansprüche gegenüber der Airline hast du nicht nur bei Flugverspätungen sondern auch, wenn du aufgrund einer Überbuchung auf einen anderen Flug umgebucht wirst, wenn sich deine Flugzeiten erheblich geändert haben oder der Flug ganz ausgefallen ist. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Charterflüge oder Linienflüge handelt.

Und wenn deine Fluggesellschaft mit dir so umgehen sollte, wie United Airlines mit einem seiner Passagiere hier in diesem Video, solltest du den Gang zum Rechtsanwalt nicht scheuen:

Entschädigung bei Verspätung der Deutschen Bahn

Auch Reisende der Deutschen Bahn haben einen Anspruch auf Entschädigung, wenn der Zug Verspätung hat. Dabei gelten folgende Staffeln:

  • Ab 60 Minuten Verspätung – Erstattung von 25 % des Fahrpreises
  • Ab 120 Minuten Verspätung – Erstattung von 50 % des Fahrpreises

In die Rechnung darfst du die Kosten für Sitzplatzreservierungen nicht einrechnen. Um die Entschädigung zu bekommen, solltest du wie folgt vorgehen:

  • Verspätung bestätigen lassen: Vom Zugpersonal, im DB Reisezentrum oder an der DB Information
  • Fahrgastrechtformular ausfüllen, das Formular ist hier zu finden
  • Formular zusammen mit Belegen (Bestätigung, Fahrkarte etc.) zur Deutschen Bahn schicken (Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main) oder im Reisezentrum abgeben.

Fazit – Flugverspätungen und Verspätungen der Deutschen Bahn

Verspätungen sind ärgerlich, eigene Termine und Pläne geraten durcheinander. Darum ist es wichtig, seine Rechte zu kennen. So kannst du deine Ansprüche gegenüber der Airline oder der Deutschen Bahn geltend machen und eine finanzielle Entschädigung erhalten.

Bildquelle: urlaubstelegramm.de